Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Gestellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators SiGeKo nach Baustellenverordnung BauStellV.
Erstellung des Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan SiGePlan.
Durchführung von betrieblichen Gefährdungsanalysen.
Erstellung und Pflege Ihrer Arbeitsanweisungen und Betriebsanweisungen.
Erstellung und Pflege von Anlagen- und Gefahrstoffkatastern.
Erstellung und Pflege einer Mitarbeiterqualifikationsmatrix.
Aufbau und Pflege von Schulungsplänen.
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